Wöchentliche Benützung Turnhalle – Aufruf zur Gesuchseingabe
Die Turnhallenbenützung während den ordentlichen Unterrichtszeiten der Schule ist bewilligungspflichtig durch die Schulleitung.
Grundsätzlich gilt, dass bei Turnhallenbelegungen während des ordentlichen Schulbetriebes generell die Schule Vorrang in der Benützung hat. Gerne versuchen wir auch auf die Bedürfnisse der Auensteiner Turnerinnen und Turner einzugehen, die die Turnhalle tagsüber nutzen möchten.
Wir bitten die jeweiligen Vereine und Institutionen ihre Benützungsgesuche bis spätestens 31. Mai 2026 der Schulverwaltung einzureichen. Die Benützungsbewilligungen werden nach Abschluss der Stundenplanarbeiten eröffnet und sind befristet für ein Jahr.