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Leinenpflicht für Hunde

Während der Setzzeit und Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung AJSV) vom 23. September 2009 eine Leinenpflicht.

Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen». In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.