Neue biometrische Identitätskarte ab November 2026
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine neue biometrische Identitätskarte beantragen. Diese ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die neue Identitätskarte ergänzt die bisherige Identitätskarte ohne Chip. Künftig kann zwischen den beiden Varianten gewählt werden.
Die Gebühren bleiben unverändert (CHF 70.00 Erwachsene / CHF 35.00 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre).
Wo kann die Identitätskarte beantragt werden?
Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann wie gewohnt bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Die neue biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot aus Pass und biometrischer Identitätskarte können beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Anträge können ab dem 2. November 2026 gestellt werden. Termine für den November können bereits im Voraus gebucht werden.
Welche Identitätskarte ist die richtige?
Für Reisen innerhalb der EU wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt ebenfalls erhältlich. Bereits ausgestellte, nicht biometrische Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.
Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist ein amtliches Ausweis- und Reisedokument. Die elektronische Identität (E-ID) dient hingegen dazu, sich künftig digital ausweisen zu können. Sie ist kein Reisedokument.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ausweiszentrums Aargau (www.ag.ch/ausweiszentrum).