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Amtliche Publikationen

  • Öffentliche Auflage – Baugesuch 2026-0010

    Umplatzierung Steinbrecher im Steinbruch - Parzelle 636, Steinbruch Jakobsberg

  • Grabräumungen

    Nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe werden unter Beachtung der kantonalen Verordnung über das Bestattungswesen und die Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Auenstein die Urnen- und Erdbestattungsgräber bis und mit 2000 aufgehoben.