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Abstimmungen & Wahlen

Rechtliche Grundlagen

Stimm- und Wahlrecht

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht hat, in Auenstein wohnt und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht, kann an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Referendum ergriffen oder eine Initiative lanciert werden und beides unterzeichnet werden.

Stellvertretung bei der Stimmabgabe

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
 

Briefliche Stimmabgabe

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint, und werfen es in den dafür vorgesehenen Briefkasten beim Gemeindehaus.
  • Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post wird empfohlen, das Antwortkuvert bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
  • Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein.

Abstimmungs- und Wahltermine 2023

Sonntag, 13. März 2023
Keine Abstimmungen, evtl. Wahlen Bezirksgericht

Sonntag, 18. Juni 2023
Abstimmungen

Sonntag, 22. Oktober 2023
Abstimmungen, Nationalratswahlen, 1. Wahlgang Ständerat

Sonntag, 26. November 2023
Abstimmungen, evtl. 2. Wahlgang Ständerat


Urnenöffnungszeiten

Die Urne auf der Gemeindekanzlei ist an den oben aufgeführten Terminen jeweils von 9:00 bis 9:30 Uhr geöffnet.