Bauwesen
Sie planen ein Bauvorhaben? Auf dieser Seite erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Ihrem geplanten Projekt. Bei spezifischen Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Seiteninhalt
- Baugesuch einreichen
- Aktuelle Bearbeitungszeiten
- Publikation von Baugesuchen
- Tipps der Bauverwaltung
Weitere Informationen (siehe Unterseiten)
Baugesuch einreichen
Ab Januar 2025 sind alle Baugesuche elektronisch bei der Gemeindekanzlei einzureichen:
Bitte beachten Sie die speziellen Verfahren bei folgenden Bauvorhaben:
Aktuelle Bearbeitungszeiten
Aufgrund der anzahlmässig immer noch überdurchschnittlichen Baueingaben und Anfragen müssen Sie mit erhöhten Bearbeitungszeiten bei der Behandlung der Baugesuche rechnen. Nachfolgende Durchlaufzeiten dienen aktuell als Anhaltspunkt:
| Verfahrensart | Frist |
|---|---|
| Meldepflichtige Solaranlagen | Frist bis maximal 30 Tage
Meist innerhalb einer Arbeitswoche erledigt |
| Beantwortung von schriftlichen Anfragen | 1-2 Wochen (einfache Anfragen)
Bis 4 Wochen (komplexe Anfragen) |
| Eingangsprüfung/-bestätigung | 1-2 Wochen (kleine Baugesuche)
Bis 4 Wochen (grosse Baugesuche) |
| Prüfung nachgereichter Unterlagen | Bis 2 Wochen |
| Baubewilligung, ab Vollständigkeit | 1-3 Wochen (kleine Baugesuche)
Bis 16 Wochen (grosse Baugesuche) |
Öffentliche Auflage von Baugesuchen
Wo kann ich ein Baugesuch einsehen?
Baugesuche im ordentlichen Verfahren werden während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Auenstein (Mitteilungsblatt A-POST) sowie ergänzend auf der Website der Gemeinde (Rubrik «Amtliche Publikationen»).
Die Gesuche können ohne Voranmeldung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Neu ab 2025: Baugesuche online einsehbar
Ab Januar 2025 resp. ab Kommunikation in der A-POST sind die Baugesuchsunterlagen während der öffentlichen Auflage neu auch digital einsehbar. Um den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die Unterlagen nur in einem passwortgeschützten Bereich zugänglich. Das entsprechende Login kann auf der Gemeindekanzlei schriftlich angefragt werden.
Tipps der Bauverwaltung
Grundsätzlich gilt: Frühzeitige Information und Beratung sparen Zeit und Kosten
- Wir begrüssen eine partnerschaftliche Kommunikation und helfen Ihnen am liebsten frühzeitig weiter. Bei Unklarheiten sind wir gerne bereit, das Gesuch mit Ihnen vor der Eingabe zu besprechen. Bei grösseren Bauvorhaben wie Mehrfamilienhäusern und Arealüberbauungen sowie bei Vorhaben in der Kernzone ist eine Vorbesprechung erwünscht. Dies kann mögliche Konflikte frühzeitig aufdecken und allen Parteien unnötigen Aufwand ersparen. Bitte beachten Sie das Baugebührenreglement.
-
Ihre Nachbarn wollen rechtzeitig über Ihr Bauvorhaben informiert werden. Ist das Gesuch eingereicht, bleibt oft nur noch das Mittel der Einsprache. Vor Beginn des Verfahrens hingegen lassen sich Bedenken im gut-nachbarschaftlichen Gespräch ausräumen und Fehler leicht korrigieren.
