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Unentgeltliche Rechtsauskunft

Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen». Die Verbandsmitglieder erteilen ihre Rechtsauskünfte ohne Entschädigung; die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis. Die Dienstleistung des Verbandes wird sehr geschätzt: Die Rechtsauskunftsstellen werden entsprechend rege benutzt.

Unentgeltliche Rechtsauskunft wird in der Regel an den im untenstehenden PDF aufgeführten Tagen zwischen 17:30 und 18:30 Uhr erteilt. Abweichungen (z.B. aufgrund von Feiertagen) bleiben vorbehalten.
 

Beratungsort

Die Rechtsauskünfte finden im Gemeindehaus Windisch (Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch) statt.
 

Dokumente