Navigieren in Auenstein

Information zur Gebührenrechnung Wasser / Verbrauchsjahr 2025

Aufgrund der hohen Verschuldung des Eigenwirtschaftsbetriebs «Wasserwerk» hat der Gemeinderat im März 2025 die Einführung einer jährlichen Grundgebühr sowie eine gestaffelte Erhöhung der Benützungsgebühren über drei Jahre (Verbrauchsjahre 2025-2027) beschlossen. Über die Gebührenanpassung hat der Gemeinderat mehrmals informiert.

Für das Rechnungsjahr 2025, welches im Februar 2026 fakturiert wurde, galt eine Benützungsgebühr von CHF 1.85 pro m3. Aufgrund eines Fehlers bei der Rechnungsstellung wurde der Wasserverbrauch jedoch nur mit CHF 1.50 pro m3 verrechnet. Dadurch ergibt sich eine Differenz von CHF 0.35 pro m3.
Der Gemeinderat hat entschieden, diese Differenz nachzuverrechnen. Da ein zusätzlicher Rechnungslauf mit entsprechendem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Nachverrechnung mit der Gebührenrechnung 2026, die im Februar 2027 versandt wird.

Wie viel muss ich nachzahlen?

Auf Ihrer Gebührenrechnung finden Sie in der Zeile «Wasserzins» die Spalte «Verbrauch/Menge». Multiplizieren Sie diese Menge mit CHF 0.35. Der errechnete Betrag wird mit der Gebührenrechnung 2027 nachverrechnet.

Beispiel: Bei einem Verbrauch von 100 m3 beträgt die Nachzahlung CHF 35.00.

Der Gemeinderat bedauert den Fehler bei der Rechnungsstellung und entschuldigt sich für die dadurch entstehenden Umstände. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung: finanzen@auenstein.ch / 062 897 03 02.

Besten Dank für Ihr Verständnis.