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Grabräumungen

Nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe werden unter Beachtung der kantonalen Verordnung über das Bestattungswesen und die Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Auenstein die Urnen- und Erdbestattungsgräber bis und mit 2000 aufgehoben.

Die Angehörigen, die so weit wie möglich persönlich informiert worden sind, werden ersucht, die Grabdenkmäler bis zum 30. September 2026 wegzuräumen. Das nach diesem Termin noch vorhandene Material wird durch die Gemeinde entsorgt.