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Verkehrsbeschränkung

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Verfügende Behörde Gemeinderat Auenstein, Schürmatt 1, 5105 Auenstein
Gemeinde 5105 Auenstein
Name der Strasse Parallelweg zwischen Aare und Aarauerstrasse (K471), im Bereich der Grundwasserschutzzone Schachen, ausserorts
Art der Verkehrsbeschränkung Wasserschutzgebiet (4.10) mit Angabe der Streckenlänge 400 m
Einsprachen Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 14. August bis 14. September 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Auenstein