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Gysulasaal

Allgemeines

Der Gysulasaal bietet Platz

  • für 50 bis 60 Personen zum Essen;
  • für zirka 90 Personen zum Apéro;
  • für zirka 70 Personen für Vorträge.

Die Glasfront lässt sich öffnen und der kleine Rasenplatz kann genutzt werden. Ebenfalls kann der Vorplatz genutzt werden.

Im Untergeschoss befinden sich eine Damen- und eine Herrentoilette. Diese sind nicht Rollstuhlgängig.
 

Parkplätze

Ein Parkplatz ist vor dem Pfarrhaus (beschriftet mit Kirchgemeindehaus). Drei sind westlich der Kirche. Zirka zehn befinden sich unterhalb des Friedhofs (Zufahrt von Au/Fahr via Mühliacherweg). Nach Absprache können weitere Fahrzeuge bei der Firma Morewa AG am Mühliacherweg 20 oder beim Schulhaus parkiert werden.
 

Nutzung/Vermietung

Der Saal kann gebührenfrei genutzt werden für:

  • Veranstaltungen von Pfarramt, Kirchenpflege und kirchlichen Gruppierungen;
  • Veranstaltungen landeskirchlicher Vereinigungen und Organisationen;
  • Gesangs- und Instrumentalproben für Freikonzerte in der Kirche oder im Kirchgemeindehaus;
  • Sitzungen und Veranstaltungen der Behörden und Vereine von Auenstein;
  • Weitere von der Kirchenpflege speziell bewilligte Anlässe.

Der Saal wird gebührenpflichtig vermietet für:

  • Regelmässige Raumnutzung durch Aussenstehende. Die monatliche oder jährliche Pauschalentschädigung dafür wird von der Kirchenpflege festgelegt;
  • Auswärtige Veranstalter und Firmen sowie private Anlässe;
  • Alle übrigen Anlässe, welche nicht ausdrücklich von der Kirchenpflege als gebührenfrei erklärt werden.
     

Tarife

Lokal Einheimische Behörden/Vereine Privatpersonen aus Auenstein Auswärtige
Gysulasaal gratis CHF 60.00 CHF 90.00
Gysulasaal mit Küche und Geräten CHF 30.00 CHF 90.00 CHF 120.00
Entrée mit Vorplatz gratis CHF 40.00 CHF 50.00
Wagnerstube gratis CHF 30.00 CHF 40.00
Andere Räume nach Absprache nach Absprache nach Absprache
  • Die Nutzung der elektronischen Einrichtungen wie Beamer und Hellraumprojektor ist nach Absprache möglich und wird zusätzlich in Rechnung gestellt (CHF 20.00).
  • Die Entschädigung der Abwartin/des Abwartes wird nach Aufwand in Rechnung gestellt (CHF 35.00/Stunde).
  • Defektes Geschirr muss bezahlt werden:
    ► Gläser (alle Arten): CHF 2.00/Stück
    ► Teller (alle Arten): CHF 3.00/Stück
    ► Sonstiges: nach Aufwand
     

Bedingungen

  • Die Hausordnung ist zwingend einzuhalten.
  • Der Abfall muss selber entsorgt werden.
  • Die Nachtruhe-Zeiten sind einzuhalten (Montag bis Donnerstag ab 23 Uhr, Freitag und Samstag ab 24 Uhr, Sonntag ab 23 Uhr).
  • Defekte Apparate müssen gemeldet werden.
  • Keine Haftung für Garderobe
     

Administratives

  • Abmeldungen sind spätestens bis 48 Stunden vor Anlassbeginn zu erfolgen, ansonsten wird der Anlass verrechnet.
  • Die mutmassliche Personenzahl ist anzugeben.
     

Schlüsselübergabe

  • Die Schlüssel-Übergabe und -Rückgabe erfolgt durch das Sekretariat gemäss Absprache.