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Aussengelände Schützenhaus

Für grössere Veranstaltungen im Wald oder am Waldrand, worunter das Auensteiner Schützenhaus gezählt wird, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wald haben können, ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Betrifft die Veranstaltung mehrere Gemeinden, ist eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde erforderlich.

Die Einwohnergemeinde kontrolliert die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen.
 

Dokumente

Benützungsgesuch Aussengelände Schützenhaus [pdf, 54 KB]