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Wöschhüsli

Das Wöschhüsli steht der Auensteiner Bevölkerung und den Vereinen für kulturelle und gesellschaftliche Anlässe zum Verweilen und dem Austausch unter Mitmenschen zur Verfügung. Anlässe mit wirtschaftlichem Hintergrund sind ausnahmsweise und mit Zustimmung des Gemeinderates erlaubt.

Über die Zuteilung und die Benützung des Wöschhüslis mit Infrastruktur entscheidet die Gemeindekanzlei auf schriftliches Gesuch hin. Eine Weiter- und Untervermietung ohne ausdrückliche Bewilligung der Gemeindekanzlei ist nicht gestattet. Die Versorgung mit Wasser und Strom werden auf Verlangen, gegen eine Gebühr, freigegeben.

Lärmintensive Verrichtungen sind verboten. Darunter fallen auch die Verwendung von Lautsprechern, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen. Die Benützung mit Infrastruktur ist längstens bis 20.00 Uhr erlaubt. Über Verlängerungen entscheidet der Gemeinderat.
 

Dokumente

Benützungsreglement Wöschhüsli [pdf, 32 KB]