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Adressauskunft

Einzelauskunft

Die Einwohnerkontrolle kann privaten Dritten im Einzelfall auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Alter, Bürgerort und Adresse einer Person weitergeben, wenn diese berechtigte Interessen glaubhaft machen.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis

Die Gebühr von CHF 20.00 wird in Rechnung gestellt.

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.

Listenauskunft

Vereine und Organisationen erhalten auf schriftliche Anfrage hin eine Listenauskunft, sofern diese ausschliesslich für ideelle Zwecke verwendet und nicht weitergegeben werden. Zu kommerziellen Zwecken werden keine Listen abgegeben.

Zuständige Abteilung