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Umzug

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Auenstein – dazu zählen auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft – um, ist das innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Alternativ können Sie den Umzug auch über die Online-Plattform eUmzug melden. Bitte halten Sie hierfür folgende Unterlagen bereit:

  • · Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
  • · Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung

Zuständige Abteilung