Umzug
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Auenstein – dazu zählen auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft – um, ist das innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Alternativ können Sie den Umzug auch über die Online-Plattform eUmzug melden. Bitte halten Sie hierfür folgende Unterlagen bereit:
- · Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
- · Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung