Navigieren in Auenstein

Einbürgerung (erleichtert)

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird in der Regel durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.

Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei oder beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an folgende Adresse zu richten:

Staatssekretariat für Migration SEM
Abteilung Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
 

Voraussetzungen

Als Ehegatte einer Schweizer Bürgerin resp. als Ehegattin eines Schweizer Bürgers kann ich ein Gesuch stellen, wenn ich seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft lebe und mich seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz aufgehalten habe, wovor 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches.

Zudem muss ich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in der Schweiz erfolgreich integriert, das bedeutet insbesondere:
  • Sie können sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen, das heisst Ihre Sprachkompetenzen sind mündlich mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftlich A2;
  • Sie beachten die öffentliche Sicherheit und Ordnung (kein Strafregistereintrag, keine Betreibungen/Verlustscheine, Steuern bezahlt);
  • Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung;
  • Sie nehmen am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teil (Arbeitsstelle oder Ausbildung, keine Sozialhilfe in den drei Jahren vor der Gesuchseinreichung, ausser Sie haben diese vollständig zurückbezahlt);
  • Sie fördern und unterstützen die Integration Ihrer Familienmitglieder.
  • Sie stellen keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz dar.

Anlässlich eines persönlichen Gesprächs wird abgeklärt, ob Sie Grundkenntnisse über die Schweiz in Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft haben, aktiv am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft in der Schweiz teilnehmen und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen.

Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

 

Zuständige Abteilung