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Hundekontrolle / Hundesteuer

Anmeldung des Hundes

Personen, die einen Hund halten oder für länger als drei Monate übernehmen, gelten als Hundehaltende. Das Halten eines Hundes aus eigener Zucht muss ab dem sechsten Lebensmonat gemeldet werden. Halterwechsel, den Tod des Hundes und Namens- oder Adressänderungen der haltenden Person sind innert zehn Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Zur Anmeldung des Hundes sprechen Sie bitte mit dem Heimtierausweis auf der Gemeindeverwaltung vor. Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten, erstellen wir Ihnen zudem ein Login in der Hunde-Datenbank AMICUS, mit welchem anschliessend der Vorbesitzer den Hund auf Sie überschreiben kann.
 

Hundesteuer

Die Rechnung für die Hundesteuer erhalten Sie jeweils Anfang Mai durch die Abteilung Finanzen. Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00. Für bestimmte Hunde (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde) gilt im Kanton Aargau eine Steuerbefreiung.

Rückerstattung Tod/Weggabe

Personen, die die Hundetaxe entrichtet und zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober die Hundehaltung aufgegeben - darunter versteht sich auch der Tod des Tieres - und dies fristgerecht meldet, wird auf Antrag die Hälfte der Hundetaxe zurückerstattet.

Weitere Informationen – unter anderem zur Registrierung durch den Tierarzt, Ausbildung oder Halteberechtigungen – finden Sie auf der Website des Kantonalen Veterinärdienstes.

Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste oder die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung.
 

Links

Hundegesetz
Hundeverordnung
 Hundehalter Handbuch Amicus [pdf, 644 KB]

Zuständige Abteilung