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Amtliche Beglaubigungen

Bei der Gemeindekanzlei können Sie Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien beglaubigen lassen. Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein amtliches Ausweispapier (ID, Pass usw.) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt.

Arten

Unterschriften

Das Dokument muss vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. dem Beglaubigungsbeamten unterzeichnet werden oder - wenn die Unterschrift bereits geleistet wurde - durch die Person, die sie angebracht hat, als eigene Unterschrift anerkannt werden. In beiden Fällen ist die Unterschrift mit einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) zu belegen.

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt pro Dokument Fr. 50.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift Fr. 10.00.

Fotokopien

Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.

Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung Fr. 10.00 für die erste und Fr. 2.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments. Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr Fr. 20.00 für die erste und Fr. 5.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.
 

Gebühren

§ 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 (SAR 295.250) sieht folgende Richtlinien vor:

Art Kosten
Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 20.00
Beglaubigung von Kopien, welche der Beglaubigungsperson vorgelegt werden: CHF 10.00 für die erste
CHF 5.00 für jede weitere Seite
Beglaubigungen von Kopien, welche die Beglaubigungsperson selbst hergestellt hat: CHF 1.00 pro Seite


Apostille

Falls das zu beglaubigende Dokumente für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau.

Beglaubigungen können übrigens auch bei jeder Gemeindekanzlei  z.B. auch am Arbeitsplatz, also unabhängig vom Wohnort, vorgenommen werden.
 

Zuständige Abteilung