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Fristerstreckung Steuererklärung

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärung fristgerecht einreichen. Je schneller Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto eher kann die definitive Abrechnung mit der Steuerveranlagung erfolgen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, richten Sie bitte innerhalb der Abgabefrist ein begründetes Fristerstreckungsgesuch an die Abteilung Steuern.
 

Abgabefristen

  • 31. März: Unselbstständigerwerbende, Renter etc.
  • 30. Juni: Selbstständigerwerbende, Landwirte, Sekundärsteuerpflichtige

Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung direkt beantragt werden. Zur Identifikation wird der «persönliche Code», welcher auf der Steuererklärung (Vorderseite am linken Rand) aufgedruckt ist, benötigt.

Zuständige Abteilung