Familienergänzende Kinderbetreuung
Seit dem 1. August 2016 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Es hält fest, dass die familienergänzende Kinderbetreuung zum einen die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung erleichtern und zum andern die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder verbessern soll.
Im Weiteren regelt das KiBeG, dass die Gemeinden verpflichtet sind, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen und die Erziehungsberechtigten nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen.
Mit dem Kinderbetreuungsreglement werden folgende Ziele in Anlehnung an das Leitbild der Gemeinde Auenstein im Bereich familien- und schulergänzender Kinderbetreuung angestrebt:
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung
- Verbesserung der gesellschaftlichen, insbesondere der sprachlichen Integration von Kindern und damit der Ausbau der Chancengerechtigkeit
- Förderung der Standortattraktivität der Gemeinde (als Wohn- und Arbeitsort)
- Erhöhung der Steuereinnahmen und Senkung der Sozialausgaben und Sonderschulungsmassnahmen
- Erhöhung des Wirkungsgrades der Bildungsinvestitionen
- Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten auf Betreuung in Familie und/oder in Betreuungsangeboten
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte und Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Auenstein. Die Erwerbstätigkeit beträgt dabei bei
- zwei Erziehungsberechtigten im gleichen Haushalt mindestens 120 %;
- einem alleinerziehenden Elternteil mit im gleichen Haushalt lebendem/r Partner/in mindestens 120 %;
- einem alleinerziehenden Elternteil mindestens 20 %.
Der Gemeinderat ist befugt, für Personen in Ausnahmefällen spezielle Regelungen zu bewilligen.
Antragstellung
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Kinderbetreuungsplatz selbst zu organisieren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Erziehungsberechtigten reichen das offizielle Antragsformular (siehe weiter unten) bei der Gemeindeverwaltung ein.
Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein und alle notwendigen Unterlagen müssen beigelegt sein. Bei fehlenden Angaben besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Dokumente
Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Aargau
Kinderbetreuungsreglement (inkl. Anhang Elternbeitragsreglement) der Gemeinde Auenstein [pdf, 499 KB]
Antragsformular auf Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung [pdf, 193 KB]