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Wegzug

Bei einem Wegzug aus Auenstein ist dieser innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • · Amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
  • · Schriftenempfangsschein («Meldebestätigung Hauptwohnsitz»)

Sie erhalten anschliessend den bei den Einwohnerdiensten hinterlegten Heimatschein zur Anmeldung bei der neuen Gemeinde. Bei einer Online-Meldung (siehe nachstehend) wird der Heimatschein durch die Einwohnerdienste an die neue Gemeinde weitergeleitet.

Online-Meldung

Für Einwohnerinnen und Einwohnern von Auenstein bietet sich die Möglichkeit, sich über die Online-Plattform eUmzug online an-, um- oder abzumelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
 

Das sollten Sie bereithalten

Die Angaben zu Ihrer Person, wie sie im Einwohnerregister Ihrer heutigen Wohngemeinde geführt werden. Sie finden diese Angaben auf der Meldebestätigung oder dem Schriftenempfangsschein. Sollten Sie diese Dokumente nicht zur Hand haben, bitten wir Sie, die Angaben gemäss Ihrem Reisedokument (Pass / Identitätskarte) einzutragen.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
  • Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung

Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
     

Voraussetzungen bei einem Umzug innerhalb des Kantons Aargau

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
     

Voraussetzungen bei einem Wegzug aus dem Kanton Aargau

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
  • Sollte Ihre zukünftige Wohngemeinde nicht teilnehmen bzw. den Zuzug via «eUmzug» nicht zulassen, müssen Sie anschliessend Ihren Zuzug gemäss den Vorgaben der Zuzugsgemeinde ausserhalb des Kantons Aargau abschliessen
     

Ich ziehe um – wen muss ich informieren?

Wasser/Abwasser/Entsorgung

Als Grundeigentümer melden Sie bitte den aktuellen Zählerstand der Wasseruhr der Abteilung Finanzen für die Schlussabrechnung.

Strom

Für die Schlussabrechnung können Sie Ihren Um- oder Wegzug sowie den aktuellen Zählerstand online unserem Stromanbieter AEW Energie AG melden

Wehrdienstpflichtige

Angehörige der Armee reichen bei einer Adressänderung das Dienstbüchlein innert 14 Tagen mit Angabe der neuen Adresse beim Kreiskommando ein:

Departement Gesundheit & Soziales
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando und Waffenplatz
Personelles
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau

Zivildienstpflichte können die Adresse auf dem Onlineportal «E-ZIVI» anpassen.

Zivilschutzpflichte melden ihren Umzug der Zivilschutzstelle Lenzburg, 062 886 44 31, zivilschutz@lenzburg.ch.

Strassenverkehrsamt

Den Umzug können Sie online im Strassenverkehrsamt melden. Falls Sie eingelöste Fahrzeuge besitzen, schicken Sie zusätzlich den/die Fahrzeugausweis/e (Original) per Post an folgende Adresse:

Strassenverkehrsamt Kanton Aargau
Führerzulassung
Postfach
5001 Aarau

Schule

Sofern Sie Kinder im Vorschul- oder Schulalter haben, nehmen Sie im Falle eines Wegzugs mit der Schulleitung der Schule Auenstein Kontakt auf.

Private Unternehmen

  • Arbeitgeber
  • Bank
  • Arzt/Zahnarzt
  • Krankenkasse
  • Fernseh-/Internet-/Mobilfunkanbieter
  • Versicherungen
  • Vereine/Verbände

Zuständige Abteilung