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Zuzug

Sie ziehen in unsere Gemeinde? Wir heissen Sie herzlich Willkommen in Auenstein, wünschen Ihnen eine gute Aufnahme und sind sicher, dass Sie sich bei uns wohlfühlen!

Meldung am Schalter

Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Zuvor muss beim ehemaligen Wohnort die Abmeldung vorgenommen werden. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

Schweizer Staatsangehörige
Heimatschein ► Ist bei der alten Wohngemeinde hinterlegt
Geburtsurkunde ► Bei minderjährigen Personen
Familienausweis / -büchlein ► Falls verheiratet, geschieden oder verwitwet
Mietvertrag ► Falls Mietwohnung
Krankenversicherungsnachweis ► Kopie Versicherungskarte oder Police
Sorgerechtsentscheid ► Bei Kinder nicht verheirateter Eltern
Schweizer Wochenaufenthalter
Heimatausweis ► Erhältlich bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Mietvertrag ► Falls Mietwohnung
Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA)
Gültiger Reisepass  
Geburtsurkunde ► Mit Namen der Eltern
Familienregisterauszug ► Falls verheiratet, geschieden oder verwitwet
Mietvertrag ► Falls Mietwohnung
Krankenversicherungsnachweis ► Kopie Versicherungskarte oder Police
Arbeitsvertrag ► Falls erwerbstätig
Ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten)
Gültiger Reisepass  
Geburtsurkunde ► Mit Namen der Eltern
Familienregisterauszug ► Falls verheiratet, geschieden oder verwitwet
Mietvertrag ► Falls Mietwohnung
Krankenversicherungsnachweis ► Kopie Versicherungskarte oder Police
Arbeitsvertrag ► Falls erwerbstätig
Zusicherung Migrationsamt Kanton Aargau ► Bei Zuzug aus dem Ausland oder anderem Kanton
Weitere Informationen zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten finden Sie auf den Websiten des Staatssekretariats für Migration und des Migrationsamts des Kantons Aargau. Die Website www.hallo-aargau.ch bietet zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer viele wichtige Informationen in 13 Sprachen für einen guten Start am neuen Wohnort an.
 

Online-Meldung

Für Einwohnerinnen und Einwohnern von Auenstein bietet sich die Möglichkeit, sich über die Online-Plattform eUmzug online an-, um- oder abzumelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Das sollten Sie bereithalten

Die Angaben zu Ihrer Person, wie sie im Einwohnerregister Ihrer heutigen Wohngemeinde geführt werden. Sie finden diese Angaben auf der Meldebestätigung oder dem Schriftenempfangsschein Ihrer heutigen Wohngemeinde. Sollten Sie diese Dokumente nicht zur Hand haben, bitten wir Sie, die Angaben gemäss Ihrem Reisedokument (Pass/Identitätskarte) einzutragen.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
  • Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung

Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
     

Voraussetzungen bei einem Umzug innerhalb des Kantons Aargau

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
     

Voraussetzungen bei einem Zuzug in den Kanton Aargau

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C
  • Sie müssen den Wegzug zuerst Ihrer alten Wohngemeinde melden, wenn diese ausserhalb der an «eUmzug» teilnehmenden Kantone liegt.

Zuständige Abteilung