Zuzug
Sie ziehen in unsere Gemeinde? Wir heissen Sie herzlich Willkommen in Auenstein, wünschen Ihnen eine gute Aufnahme und sind sicher, dass Sie sich bei uns wohlfühlen!
Meldung am Schalter
Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Zuvor muss beim ehemaligen Wohnort die Abmeldung vorgenommen werden. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Schweizer Staatsangehörige | |
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Heimatschein | ► Ist bei der alten Wohngemeinde hinterlegt |
Geburtsurkunde | ► Bei minderjährigen Personen |
Familienausweis / -büchlein | ► Falls verheiratet, geschieden oder verwitwet |
Mietvertrag | ► Falls Mietwohnung |
Krankenversicherungsnachweis | ► Kopie Versicherungskarte oder Police |
Sorgerechtsentscheid | ► Bei Kinder nicht verheirateter Eltern |
Schweizer Wochenaufenthalter | |
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Heimatausweis | ► Erhältlich bei der Hauptwohnsitzgemeinde |
Mietvertrag | ► Falls Mietwohnung |
Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA) | |
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Gültiger Reisepass | |
Geburtsurkunde | ► Mit Namen der Eltern |
Familienregisterauszug | ► Falls verheiratet, geschieden oder verwitwet |
Mietvertrag | ► Falls Mietwohnung |
Krankenversicherungsnachweis | ► Kopie Versicherungskarte oder Police |
Arbeitsvertrag | ► Falls erwerbstätig |
Ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten) | |
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Gültiger Reisepass | |
Geburtsurkunde | ► Mit Namen der Eltern |
Familienregisterauszug | ► Falls verheiratet, geschieden oder verwitwet |
Mietvertrag | ► Falls Mietwohnung |
Krankenversicherungsnachweis | ► Kopie Versicherungskarte oder Police |
Arbeitsvertrag | ► Falls erwerbstätig |
Zusicherung Migrationsamt Kanton Aargau | ► Bei Zuzug aus dem Ausland oder anderem Kanton |
Online-Meldung
Für Einwohnerinnen und Einwohnern von Auenstein bietet sich die Möglichkeit, sich über die Online-Plattform eUmzug online an-, um- oder abzumelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Das sollten Sie bereithalten
Die Angaben zu Ihrer Person, wie sie im Einwohnerregister Ihrer heutigen Wohngemeinde geführt werden. Sie finden diese Angaben auf der Meldebestätigung oder dem Schriftenempfangsschein Ihrer heutigen Wohngemeinde. Sollten Sie diese Dokumente nicht zur Hand haben, bitten wir Sie, die Angaben gemäss Ihrem Reisedokument (Pass/Identitätskarte) einzutragen.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
- Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung
Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
Voraussetzungen bei einem Umzug innerhalb des Kantons Aargau
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
Voraussetzungen bei einem Zuzug in den Kanton Aargau
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C
- Sie müssen den Wegzug zuerst Ihrer alten Wohngemeinde melden, wenn diese ausserhalb der an «eUmzug» teilnehmenden Kantone liegt.