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Anpassung provisorische Steuerrechnung

Die provisorische Steuerrechnung basiert auf den Faktoren des Vorjahres. Sofern sich die Einkommensverhältnisse verändert haben, kann die Abteilung Steuern eine Anpassung vornehmen. Bitte füllen Sie dazu das Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung aus und retournieren es vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.

Zuständige Abteilung