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Todesfall

Todesfall – 1. Schritte

Todesfall zu Hause

Bieten Sie umgehend einen Arzt auf. Falls Sie den Hausarzt nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Auskunft (z. B. 1811) für die Telefonnummer des Notfallarztes oder wählen Sie die Nummer der Polizei (117). Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche beim Bestattungsamt des Todesortes abzugeben ist.

Todesfall im Altersheim oder ausserhalb von Auenstein (z. B. Spital)

Die offizielle Meldung erfolgt durch die Spital- resp. Heimleitung. Angehörige oder Beauftragte sprechen trotzdem auf dem Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person vor und unterbreiten der Gemeindekanzlei am Wohnort des Verstorbenen die ärztliche Todesbescheinigung resp. eine Kopie davon.

Organisation Bestattungsinstitut

Die Einsargung und die Überführung der/des Verstorbenen besorgt das Bestattungsinstitut.
 

Besprechung beim Bestattungsamt

Todesfälle an Wochentagen müssen am gleichen Tag, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag dem Bestattungsamt gemeldet werden. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis am Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten, und Neujahr) richtet das Bestattungsamt einen Pikettdienst ein. Die Pikettnummern erhalten Sie unter Tel. 062 897 03 02.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden und auffindbar)
  • Ein im Haus / in der Wohnung deponiertes Testament (sofern vorhanden)

Wir werden folgende Punkte mit Ihnen besprechen:

  • Erdbestattung oder Kremation
    Eine Aufbahrung ist auf Wunsch in den Aufbahrungshallen des Krematoriums Aarau oder im jeweiligen Bestattungsinstitut möglich. Auf dem Friedhof Auenstein ist eine Aufbahrung nicht möglich.
  • Abdankungstermin und -ort
    Die Abdankungen finden in der Regel von Montag bis Freitag jeweils um 12:15 Uhr statt. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Bestattungen. Der Termin der Abdankung wird in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer festgelegt.
  • Beisetzung auf dem Friedhof
    Der Friedhof ist konfessionsneutral. Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:
    -  Erdbestattungsgrab
    -  Urnengrab
    -  Gemeinschaftsgrab
    -  Beisetzung im Grab des vorverstorbenen Ehepartners (Grabesruhe von 25 Jahren ab erster Beisetzung)
     

Was ist weiter zu tun?

  • Besprechung mit dem Pfarrer bezüglich Abdankung
  • Arbeitgeber benachrichtigen
  • Versicherungen, Krankenkasse, Mobilfunkanbieter, Banken und Post benachrichtigen
  • Vorgefundene Testamente oder Erbverträge sind sofort dem Bezirksgericht Brugg oder der Gemeindekanzlei zu übergeben.

 

Zuständige Abteilung