Gastgewerbe
Um die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes zweckmässig überwachen zu können, ist es wichtig, dass die Betriebe und die verantwortlichen Personen bekannt sind. Deshalb besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung (siehe Meldeformular für Lebensmittelbetriebe).
Wenn Sie Spirituosen in einem Ladenlokal verkaufen, in einem Restaurant ausschenken, übers Internet oder über die Gasse vertreiben wollen, brauchen Sie zudem eine Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf von Spirituosen. Sind gemäss Ihrem Eintrag im Meldeformular Abgabe und Verkauf von Spirituosen vorgesehen, erhalten Sie die dafür notwendige Bewilligung gegen Vorauszahlung der entsprechenden Gebühren und Abgaben.
Was sind Spirituosen?
Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.).
Grössere Betriebe mit Lebensmitteln tierischer Herkunft
Gemäss Artikel 21 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie des Informationsschreibens 2017/4 des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigen Grossbetriebe, welche Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeiten, lagern oder abgeben eine Bewilligung.
Die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorats geben Ihnen dazu gerne die notwendigen, weiterführenden Informationen.
Gesundheitsgefährdende Lebensmittel
Meldepflichtig sind auch gesundheitsgefährdende Lebensmittel. Fremdkörper in Lebensmitteln wie beispielsweise Glassplitter in Getränken oder bakteriologische Verunreinigungen, die Lebensmittelvergiftungen verursachen könnten, müssen sofort nach Feststellung gemeldet werden, damit umgehend Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten getroffen werden können (siehe Meldeformular).