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Ortsbürgerregister

Wappen der Familie BruggerBrugger

Das Geschlecht Brugger wird mit Hans Brugger, Gerichtsvogt von Auenstein, 1618 erstmals erwähnt. Brugger waren schon im 14. Jahrhundert in den Nachbargemeinden ansässig, so in Veltheim, Villnachern, Thalheim. Vermutlich sind alle Brugger von Veltheim via Ortsteil Au nach Auenstein gezogen. Im Kanton Aargau sind sie unter anderem Ortsbürger in Brugg, Hirschthal, Möhlin, Suhr und Veltheim.
 

Wappen der Familie Frei/FreyFrei / Frey

Der Name Frey ist in Sachen Jagdstreit Kestenberg / Schloss Wildegg 1495 erstmals als Auensteiner Geschlecht erwähnt. Frey / Frei ist eines der weitverbreitetsten Geschlechter der Schweiz. Im Kanton Aargau sind sie u.a. Ortsbürger in: Biberstein, Birr, Brugg, Gontenschwil, Holderbank, Küttigen, Möriken-Wildegg, Unterbözberg, Würenlingen.

Eigenheit der Frey / Frei

Der Geschlechtsname Frey leitet sich ursprünglich vom Mittelhochdeutschen "vrie" der Freigeborene - nicht mehr Leibeigene - ab. Dem Taufrodel von 1583 - 1636 ist zu entnehmen, dass der damalige Pfarrer Brandolf Achmüller (Pfarrer von 1585 bis 1624) die Namen der Familien Frei mit langgezogenem "i" mit der Kombination ij geschrieben hat. Daraus entwickelte sich sodann die Schreibweise "Frey" in den Auensteiner Amtsrodeln. Wegen fehlender Rechtsschreibevorschriften pflegten die "Schreiber" Mitte des 19. Jahrhunderts den Namen einmal mit Frey, dann mit Frei in die Amtsdokumente einzutragen. Erst mit dem Bundesgesetz betreffend die Feststellung des Zivilstandes und Ehe vom 24. Dezember 1874 wurde die Schreibart der Familiennamen definiert. In neuerer Zeit pflegen Geschwisterpaare oder Verwandtschaften sich mit "y" oder "i" zu schreiben. Diesbezüglich herrscht heute noch eine gewisse Schreibwillkür bei den Auensteiner Frey / Frei.

Wappen der Familie HochstrasserHochstrasser

Hochstrasser sind 1612 erstmals in Auensteiner Kirchenbücher erwähnt. Der Familienname entstand dadurch, dass diese Leute ursprünglich an einer Hochstrasse wohnten (Römerstrasse wurde als Hochstrasse bezeichnet). Im Kanton Aargau sind sie unter anderem Ortsbürger in Abtwil, Densbüren, Dürrenäsch, Fahrwangen und Hägglingen.
 

Wappen der Familie JohoJoho

Das Geschlecht Joho wird im Zinsrodel der Kirche Auenstein 1563 erstmals erwähnt. Joho waren schon in Thalheim (1498 bis 18. Jahrhundert) Schinznach-Dorf (1527), Villnachern (1529 bis 18. Jahrhundert), Hof Horen bei Küttigen (1527) und in Suhr (1660) ansässig. Im Aargau sind sie unter anderem Ortsbürger in Bettwil und Schinznach-Dorf.
 

Wappen der Familie KirchhoferKirchhofer

Kirchhofer werden als Dorfgenossen 1582 erstmals in Sachen Nutzung von Hölzern des Steckhofs in der Au im Gerichtsprotokoll des Oberamts Schenkenberg erwähnt. Der Name leitet sich von einem Kirchenbediensteten ab. Im Kanton Aargau sind Kirchhofer nur Ortsbürger von Auenstein.
 

Wappen der Familie OttOtt

Ein Gerichtsprotokoll aus dem Amt Schenkenberg von 1442 dokumentiert Heintzen Ott als Zeuge von Auenstein. Ott waren wahrscheinlich vor 1442 ansässig. Das Geschlecht leitet sich aus dem althochdeutschen Vornamen Otto ab. Im Kanton Aargau sind sie unter anderem Ortsbürger in Biberstein, Brittnau, Herznach, Murgenthal und Oberbözberg.
 

Wappen Salm

Um 1740 wurde Jakob Salm aus Veltheim (Evlis) Wirt und später Untervogt in Auenstein. Seine Nachfahren bewirtschafteten den Wilhof als Reb- und Landwirtschaftsbetrieb. Im Kanton Aargau sind sie unter anderem Ortsbürger in Lenzburg und Veltheim.

 

Wappen der Familie SchwammbergerSchwammberger

Hans Schwammberger ist 1625 im Taufbuch der Kirchgemeinde Auenstein erstmals als Bürger erwähnt. Schwammberger war bis 1957 das einzige nur Auensteiner Bürgergeschlecht in der Schweiz. Ursprünglich stammen sie aus dem süddeutschen Bodensee-Raum. Ortsbürgerrecht der Stadt Lenzburg seit 1957.

Wappen der Familie SennSenn

Hans Senn wird 1590 in Auensteiner Kirchenbücher in Sachen Heirat erstmals als Dorfgenosse erwähnt. Im Kanton Aargau sind sie unter anderem Ortsbürger in Abtwil, Baden, Brunegg, Densbüren, Döttingen, Dürrenäsch, Gansingen, Geltwil, Habsburg, Hendschiken, Hottwil, Lupfig, Unterkulm und Villigen.
 

Wappen der Familie FrikerFriker

Das Geschlecht Friker wird erstmals in Auensteiner Kirchenbücher 1604 in Sachen Heirat erwähnt. 1865 ist es als Ortsbürger ausgestorben. Die heute in Auenstein wohnenden Fricker haben das Bürgerrecht von Oberflachs. Im Kanton Aargau sind keine Ortsbürger Friker bekannt. Heute sind sie einzig in Niedergösgen SO als Ortsbürger registriert.


Hinweis: Die erwähnten Erstnennungen der Ortsbürgergeschlechter sind den konsultierten Literaturquellen entnommen. Es ist nicht auszuschliessen, dass Geschlechter bereits in früheren Zeiten im Gemeindebann Auenstein oder in der angrenzenden Veltheimer Au Wohnsitz hatten. Die definitive Grenzziehung zwischen Auenstein und Veltheim erfolgte erst um 1668 nach einem Streit um den Steckhof in der Au.