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Steuerkommission

Die Steuerkommission beurteilt die Steuerpflicht und nimmt die Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuern vor und behandelt die Einsprachen. Die Veranlagung wird in der Regel durch eine Delegation der Steuerkommission, bestehend aus Steuerkommissär/in und Steueramtsvorsteher/in, vorgenommen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Veranlagung durch die Gesamtsteuerkommission (Vorladungsbegehren, vorbestimmte ausgewählte Fälle, welche die Delegation der Gesamtkommission von sich aus vorlegt). Der Gesamtkommission gehören die Steuerkommissärin/der Steuerkommissär, die Steueramtsvorsteherin/der Steueramtsvorsteher und drei vom Volk gewählte Gemeindevertreter und ein Ersatzmitglied an.

 

Kontaktpersonen Steuerkommission

  • Martin Meyer

    Funktion
    • Mitglied
  • Judith Tengler

    Funktion
    • Mitglied
  • André Willi

    Funktion
    • Mitglied
  • Christoph Hagmann

    Funktion
    • Ersatzmitglied