Wahlbüro
In jeder Gemeinde besteht ein Wahlbüro. Dieses ist verantwortlich für die Auswertung von Wahlen und Abstimmungen. Dem Wahlbüro steht ein Mitglied des Gemeinderates vor. Der Gemeindeschreiber oder ein vom Gemeinderat bestimmter Stellvertreter amtet als Aktuar. Die Zahl der übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) wird in der Gemeindeordnung festgelegt. Der Gemeinderat kann das Wahlbüro nötigenfalls durch Beizug von Hilfskräften erweitern. Bei Gemeinderatswahlen leitet eine gewählte Stimmenzählerin oder ein gewählter Stimmenzähler das Wahlbüro beziehungsweise die Durchführung der Wahl in Gemeinden mit Versammlungswahl.