Baugesuchseingabe
Seit Januar 2025 können die Baugesuche in der Gemeinde Auenstein digital eingereicht werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, so die internen Prozesse optimieren zu können und gleichzeitig den Papierverbrauch erheblich zu reduzieren.
Wichtige Hinweise
Sie finden den Link zum digitalen Baugeuschsformular am Ende dieser Seite. Bitte lesen Sie vorgängig die nachfolgenden Hinweise durch. Mit dem Ausfüllen des Baugesuchsformulars bestätigen Sie, die untenstehenden Bestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Notwendige Unterlagen
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen und Pläne gemäss § 51 der Bauverordnung enthalten. Die Checkliste auf der ersten Seite des digitalen Baugesuchsformulars hilft Ihnen, ein vollständiges Gesuch einzureichen. Fehlende Unterlagen werden mit der Eingangsbestätigung nachgefordert.
Farben
Alle Eingabepläne müssen wie folgt mit Farbe markiert werden:
- Bestehende Bauteile: grau oder schwarz
- Abzubrechende Bauteile: gelb
- Neue Bauteile: rot
Unterschriften
Mit den Baugesuchsunterlagen ist zwingend die unterschriebene Planvollmacht [docx, 767 KB] einzureichen.
Planunterlagen
Alle Pläne sind mit Bauvorhaben, Datum und den Angaben der Bauherrschaft, der Grundeigentümer und des Projektverfassers zu versehen.
Unvollständige Unterlagen
Werden die Baugesuchsunterlagen nicht vollständig eingereicht, kann das Gesuch durch den Gemeinderat zurückgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass Mehraufwendungen gemäss Gebührenreglement der Bauherrschaft belastet werden.
Einreichung eines Plansatzes
Bitte reichen Sie nach der Prüfung des Baugesuchs (auf Aufforderung der Bauverwaltung, vor der öffentlichen Auflage) ein Plansatz für die öffentliche Auflage ein.
Zustimmung öffentliche Auflage auf der Website
Die Baugesuchsunterlagen werden ergänzend zur Auflage im Gemeindehaus auch online über die Website der Gemeinde Auenstein. Um den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die Unterlagen nur in einem passwortgeschützten Bereich zugänglich. Das entsprechende Login kann auf der Gemeindekanzlei schriftlich angefragt werden. Mit dem Einreichen eines Baugesuchs stimmt die Bauherrschaft zu, dass das Baugesuch online publiziert werden darf.